Mitglied werden
Mitgliedsbeiträge:
Beiträge (1)
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Arbeitsstunden (2)
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Quartal
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jährlich
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pro Jahr
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Ersatzgebühr/Std.
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Erwachsene
(Einzelmitglied) |
19,00 €
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76,00 €
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6 Std.
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10,00 €
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Erwachsene
(Ehepartner) |
13,00 €
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52,00 €
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6 Std.
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10,00 €
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Auszubildende (5) |
12,00 €
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48,00 €
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6 Std.
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10,00 €
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Kinder (bis 15 Jahre) |
– frei-
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– frei –
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– frei –
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– frei –
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Jugendliche
(bis 18 Jahre) |
12,00 €
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48,00 €
|
– frei –
|
– frei –
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Familien mit Kindern |
40,00 €
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160,00 €
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(4)
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Inaktive Mitglieder |
3,00 €
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12,00 €
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freiwillige Leistungen
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Ehrenmitglieder |
– frei –
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– frei –
|
freiwillige Leistungen
|
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Gäste
– Erwachsene – Jugendliche |
pro Std. 7,00 € 5,00 € |
Mitglieder zahlen die Gebühren für Gäste an den Verein |
Anmerkungen:
Statusänderungen müssen bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Vorstand beantragt bzw. bekannt gegeben werden.
(1)
Die Beitragszahlung erfolgt durch das Lastschriftverfahren jeweils zur Mitte eines Quartals. Bei Eintritt im laufenden Jahr wird der Beitrag ab dem laufenden Quartal fällig.
(2)
Die Vorstandsarbeit wird nicht auf die Arbeitsstunden angerechnet. Die Ersatzgebühr für Arbeitsstunden wird zur Mitte des 4.Quartals mit dem fälligen Mitgliedsbeitrag durch das Lastschriftverfahren eingezogen, wenn der Nachweis für die geleisteten Arbeitsstunden nicht erbracht wird. Eine Aus- bzw. Rückzahlung der Ersatzgebühr erfolgt bei geleisteter Arbeit bis zum Jahresende (bis 31.12.). Die Arbeitsstundenregelung betrifft alle Mitglieder zwischen dem 18. und 70. Lebensjahr. Bei Eintritt in den Verein vor dem 01.05. eines Jahres, fallen die Pflichtstunden für das laufende Jahr in voller Höhe an. Bei einem Eintritt nach dem 01.05. ist das Mitglied im Eintrittsjahr von den Pflichtstunden befreit.
(3)
Arbeitsstunden sind pro Person festgelegt (siehe Vorgaben Erwachsene). Eine Verlagerung / Übernahme durch den Partner ist innerhalb eines Kalenderjahres möglich.
(4)
Die Summe der zu leistenden Arbeitsstunden ergibt sich aus den Vorgaben zu Einzelmitgliedschaften.
(5)
Auszubildende / Schüler / Studenten / Praktikanten (Nachweis einmal jährlich vorzulegen)