Samstag 23. November
- 18:00 – 23:29
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Saisonabschluss- WeihnachtsfeierClubhaus
Donnerstag 5. Dezember
- 19:00 – 23:59
-
KneipenabendClubhaus
Mitgliedsbeiträge (Stand 18.03.2024)
Beiträge (1)
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Arbeitsstunden (2)
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Quartal
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jährlich
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pro Jahr / h
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Ersatzgebühr
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Erwachsene
(Einzelmitglied) |
22,00 €
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88,00 €
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8,00
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88,00 €
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Erwachsene
(Ehepartner, pro Person) |
19,00 €
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76,00 €
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8,00
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88,00 €
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Auszubildende / Schüler / Studenten / Praktikanten / Wehrpflichtige / Zivildienstler
(Nachweis einmal jährlich vorlegen) |
12,00 €
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48,00 €
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8,00
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88,00 €
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Kinder (bis 15 Jahre) |
– frei-
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– frei –
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– frei –
|
– frei –
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Jugendliche
(bis 18 Jahre) |
12,00 €
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48,00 €
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8,00
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88,00€
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Inaktive Mitglieder |
6,00 €
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24,00 €
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freiwillige Leistungen
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Ehrenmitglieder |
– frei –
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– frei –
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freiwillige Leistungen
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Gäste
Platz pro h |
Je Stunde
15,00 € |
Anmerkungen:
Statusänderungen müssen bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Vorstand beantragt bzw. bekannt gegeben werden.
(1)
Die Beitragszahlung erfolgt durch das Lastschriftverfahren jeweils zur Mitte eines Quartals. Bei Eintritt im laufenden Jahr wird der Beitrag ab dem laufenden Quartal fällig.
(2)
Die Vorstandsarbeit wird nicht auf die Arbeitsstunden angerechnet. Die Ersatzgebühr für Arbeitsstunden wird zur Mitte des 4.Quartals mit dem fälligen Mitgliedsbeitrag durch das Lastschriftverfahren eingezogen, wenn der Nachweis für die geleisteten Arbeitsstunden nicht erbracht wird. Die Arbeitsstundenregelung betrifft alle Mitglieder zwischen dem 16. und 70. Lebensjahr. Bei Eintritt in den Verein vor dem 01.05. eines Jahres, fallen die Pflichtstunden für das laufende Jahr in voller Höhe an. Bei einem Eintritt nach dem 01.05. ist das Mitglied im Eintrittsjahr von den Pflichtstunden befreit.
(3)
Arbeitsstunden sind pro Person festgelegt. Eine Verlagerung / Übernahme durch den Partner ist innerhalb eines Kalenderjahres möglich.