Sportstätten ab 27. April geöffnet
Liebe Mitglieder,
wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass unsere Sportstätten ab Montag, 27. April wieder genutzt werden dürfen – wenn auch unter strengen Auflagen. Hierzu bitten wir euch, die jeweils aktuell gültige Schutzverordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung (siehe 4. CoBeLVO Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020) zu befolgen und weisen darauf hin, dass jedes Mitglied selbst für eventuelle Verstöße haftet.
Folgende Regelungen haben wir in Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Tennisbunds (siehe Schreiben des DTB vom 14.April 2020) für unsere Anlage getroffen und bitten euch um Beachtung:
1) Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig,
also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen
eingehalten werden.
2) Es dürfen keine Doppel gespielt werden und auf jedem Platz dürfen sich grundsätzlich nur 2 Spieler aufhalten.
3) Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
4) Die Nutzung unseres Gastraums richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen
Verordnungen (Versammlungsbeschränkung).
5) Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich
Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
6) Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls
unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
7) Während der festgelegten Trainingszeiten legen die Mannschaften intern selbst fest, wer die Plätze benutzen darf.
8) Außerhalb der festgelegten Trainingszeiten können in nächster Zeit die Plätze über ein Online-Buchungssystem auf unserer Webseite für jeweils 2 Spieler reserviert werden. Dort kann dann auch eingesehen werden, welche Termine bereits vergeben wurden.
Wir danken euch für eure Mithilfe in dieser schwierigen Zeit und wünschen euch viel Spaß auf dem Platz.
Vorstand TC Bombogen